ö. b. u. v. Sachverständige im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk
Sophia Ulrich in Bremerhaven
 


Unfallgutachten – für den Geschädigten kostenfrei
Abrechnung über die gegnerische Versicherung


Ein unabhängig erstelltes Gutachten dokumentiert den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug nachvollziehbar und sachgerecht.


Ablauf

 - Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail

 - Vorführung des Fahrzeugs 

 - Bereithalten der Fahrzeugpapiere und des Kennzeichens des Unfallgegners


Das Fahrzeug wird besichtigt, der Schaden dokumentiert und bewertet. Nach Abschluss der Besichtigung wird das Gutachten erstellt.
Auf Wunsch kann das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt übermittelt werden. 

Leistungen im Rahmen der Gutachtenerstellung
 - Ansprechpartner für Ihren Rechtsanwalt, die gegnerische Versicherung und Ihre Werkstatt

 - Ermittlung der zahlungspflichtigen Haftpflichtversicherung anhand des gegnerischen Kennzeichens

 - Versand des Gutachtens zur Abrechnung
 -
Information über den Bearbeitungsstand, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Schritte bereits erfolgt sind


Kostenübernahme
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Damit kann der Schaden fachgerecht und neutral dokumentiert werden. 

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, die Kosten für das Gutachten sowie für eine anwaltliche Vertretung zu übernehmen.


Warum ein Gutachten sinnvoll ist

Ein professionell erstelltes Unfallgutachten stellt den entstandenen Schaden nachvollziehbar und vollständig dar.
Es berücksichtigt die Verkehrssicherheit sowie den Werterhalt Ihres Fahrzeugs durch die vollständige Erfassung und Dokumentation aller Schäden.
Das Gutachten kann als sachliche Grundlage für rechtliche Schritte oder die Durchsetzung von Ansprüchen dienen.


Kontakt und Beauftragung:

- per Email: office@kfz-gutachterin.com
- telefonisch: 0471-80 99 51 99 oder mobil 01777 15 02 75